Schmitz Hausverwaltung

Mietverwaltung

Leistungskatalog über den Umfang unserer regulären Verwaltertätigkeit im Bereich Mietverwaltung

  1. Die Hausverwaltung sorgt für die Einhaltung des Mietvertrages und insbesondere die sich daraus für die Mietpartei ergebenden Pflichten.

  2. Fristgerechte Einziehung des mietvertraglich vereinbarten Mietzinses einschließlich Nebenkostenvorauszahlungen, Mietkautionen und Rückstände beitreiben.

  3. Klare und jederzeit einsehbare Buchhaltung mittels renommierter Verwaltungssoftware.

  4. Durchführung der Nebenkostenabrechnungen im Rahmen des Mietvertrages und der gesetzlichen Vorschriften gegenüber den Mietparteien sowie Nachzahlungsbeträge einziehen und Guthaben auszahlen.

  5. Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber einmal jährlich, innerhalb des folgenden Jahres, durch Vorlage der Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

  6. Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der Gesetze und des Mietvertrages.

  7. Neuvermietungen und Abschluß bzw. Änderungen von Mietverträgen sowie Erstellen von Übergabe- und Abnahmeprotokollen.

  8. Fristgerechte Entrichtung der öffentlichen Abgaben und wiederkehrenden Lasten sowie die Prüfung und Bezahlung anfallender Rechnungen unter Wahrung der Belange des Auftraggebers und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen.

  9. Eröffnung eines Haus- bzw. Mietkontos (Treuhandkonto) zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

  10. Abschließen von Verträgen im Rahmen der Verwaltungsaufgaben und Vornahme erforderlicher Rechtsgeschäfte, zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben. Überwachung aller solcher Verträge auf ordnungsgemäße Erfüllung.

  11. Führung sämtlicher erforderlichen Verhandlungen mit öffentlichen Stellen, Versicherungsgesellschaften, Handwerkern, Architekten sowie die genaue Beachtung und Durchführung der behördlichen Vorschriften und die Vertretung des Auftraggebers gegenüber den Versicherungsgesellschaften zur Wahrnehmung dessen Rechte bei Schadensfällen und Festsetzungen.

  12. Für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Verwaltungsobjektes zu sorgen bzw. diese zu überwachen, soweit sie vertraglich der Mietpartei obliegt. Hierzu sind namens des Auftraggebers notwendige Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten sowie Lieferungsaufträge zu erteilen. Die Hausverwaltung überwacht und nimmt diese Arbeiten und Lieferungen ab. Ihr obliegt die Rechnungsprüfung unter Ausnutzung erreichbarer Rabatte und Vergünstigungen.

  13. Aufstellen einer Hausordnung und deren Einhaltung überwachen. Bei Neuvermietungen sorgt sie für die wirksame mietvertragliche Vereinbarung der bestehenden Hausordnung.

  14. Bereithaltung eines Notfalldienstes.



Schmitz Hausverwaltung    Im Rottfeld 32a    51061 Köln